Formular: Befreiung Rentenversicherungspflicht Minijob – Antrag & Fristen

Wie deine Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen, welche 42-Tage-Frist für dich gilt und was die neue Rücknahme-Option ab Juli 2026 bedeutet.

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Kurz zusammengefasst

Deine Minijobber können sich auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bei dir von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Meldest du die Befreiung innerhalb von 42 Kalendertagen nach Antragseingang mit Beitragsgruppe 5, wirkt sie rückwirkend zum Monatsbeginn des Antragseingangs. Ohne Befreiung zahlt dein Minijobber einen Eigenanteil von 3,6 % zur Rentenversicherung.

Der Antragsprozess

Minijobber in geringfügig entlohnter Beschäftigung unterliegen grundsätzlich der vollen Rentenversicherungspflicht, können sich aber auf eigenen Wunsch befreien lassen. Den Antrag stellen sie schriftlich oder elektronisch direkt bei dir als Arbeitgeber – nicht bei der Minijob-Zentrale. Du dokumentierst das Eingangsdatum und bewahrst den Antrag bei den Entgeltunterlagen auf.


Die 42-Tage-Meldefrist

Damit die Befreiung ohne Verzögerung wirkt, musst du sie innerhalb von 42 Kalendertagen ab Antragseingang mit Beitragsgruppe 5 melden. Meldest du fristgerecht, gilt die Befreiung rückwirkend ab Beginn des Antragsmonats. Versäumst du die Frist, wirkt sie erst ab Beginn des übernächsten Monats nach Eingang deiner Meldung – es entsteht eine Lücke mit vollem Beitrag.
Die Minijob-Zentrale kann innerhalb eines Monats widersprechen oder ein Feststellungsverfahren einleiten. Widerspricht sie nicht, gilt die Befreiung als bewilligt – einen gesonderten Bescheid bekommst du nicht.

Beitragssätze und Eigenanteil

Der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung im Minijob beträgt 18,6 % des Verdienstes. Als Arbeitgeber trägst du pauschal 15 %, unabhängig von einer Befreiung. Ohne Befreiung trägt dein Minijobber die Differenz von 3,6 % als Eigenanteil – bei Befreiung entfällt dieser vollständig.

Wirkung für die Dauer der Beschäftigung

Eine wirksame Befreiung gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer des Minijobs bei dir. Neu ab Juli 2026: Deine Minijobber können eine einmal erteilte Befreiung einmalig zurücknehmen. Die bisherige strikte Unwiderruflichkeit wurde damit gelockert. Details zum Verfahren erfragst du am besten im Einzelfall bei der Minijob-Zentrale.

Payroll by project b. erkennt den Antragseingang automatisch, berechnet für dich die 42-Tage-Frist und erstellt die SV-Meldung mit der richtigen Beitragsgruppe – fristgerecht und dokumentiert für die Betriebsprüfung.

Quellen

FAQ

Wer stellt den Befreiungsantrag?

Dein Minijobber. Du bist für die fristgerechte Meldung verantwortlich.

Was passiert, wenn dein Minijobber mehrere Minijobs gleichzeitig hat?

Die Befreiung gilt einheitlich für alle seine geringfügigen Beschäftigungen und muss bei jedem Arbeitgeber gemeldet werden.

Lohnt sich die Befreiung?

Das hängt vom individuellen Vorsorgebedarf deines Minijobbers ab – ohne Befreiung werden volle Pflichtbeitragszeiten aufgebaut.

Was passiert, wenn du die 42-Tage-Frist verpasst?

Die Befreiung wirkt erst ab dem übernächsten Monat nach Eingang deiner Meldung.

Kann die Befreiung seit 2026 widerrufen werden?

Ja, seit Juli 2026 ist eine einmalige Rücknahme möglich.

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